In Deutschland besteht gesetzliche Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass schulpflichtige Kinder am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen. Grundsätzlich darf Ihr Kind der Schule nur wegen Krankheit oder mit einer Beurlaubung fernbleiben. Bitte legen Sie Arzttermine in den Nachmittag.
Falls Ihr Kind nicht zum Unterricht erscheinen kann, melden Sie dies bitte über SchoolFox:
Bitte informieren Sie uns bis spätestens 08:15 Uhr. Dies ist unbedingt notwendig, da wir die Aufsichtspflicht haben und bei einem unentschuldigten Fehlen verpflichtet sind, den Aufenthaltsort ihres Kindes zu klären.
Beurlaubung:
Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrkraft bis zu zwei
Tage, die Schulleitung bis zu fünf Tage Urlaub gewähren. Die Beurlaubungen von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur von der Schulleitung und nur in Ausnahmefällen
erteilt werden. Dies gilt auch bei Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (Kur).
Die Erziehungsberechtigten stellen bitte spätestens sechs Wochen vorher bei der
Schulleitung einen entsprechenden Antrag.