Eine Schule ohne Kinder ist nicht denkbar. Aber auch eine Schule ohne die Unterstützung von Elternseite ist kaum vorstellbar. Viele Eltern helfen durch ihre ehrenamtliche Mitarbeit dabei Projekte zu verwirklichen und den bestmöglichen Bildungserfolg zu erzielen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen kurz darstellen, wie sich Eltern an unserer Schule engagieren können.
Elternbeirat
Elternbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Sie sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Elternschaft innerhalb der Schule und nach außen.
In der ersten Elternversammlung im 1. und 3. Schuljahr wird der Elternbeirat einer Klasse gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Er bleibt zwei Jahre im Amt und ist erste Kontaktperson zwischen Eltern und der Lehrkraft.
Schulkonferenz
Die Sitzung des Schulelternbeirats findet mindestens einmal im Schuljahr statt.
Im Rahmen der Sitzung informiert die Schulleitung die Eltern über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Zu den Aufgaben des Schulelternbeirats gehören unter anderem die Zustimmung zum Schulprogramm und zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Die Kreis- und Stadtelternbeiräte unterstützen den Schulelternbeirat bei seiner Arbeit.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
Der Klassenelternbeirat und seine Vertretung werden von den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse gewählt. Dies geschieht meist beim ersten Elternabend. Die übliche Amtszeit beträgt 2 Jahre. Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Lehrkräfte und Eltern, er lädt zu den Elternabenden ein und kann Tagesordnungspunkte gemeinsam mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer festlegen. Er erörtert zusammen mit den anderen Eltern die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule. Die gewählten Klassenelternbeiräte einer Schule bilden den Schulelternbeirat.
Die Sitzung des Schulelternbeirats findet mindestens einmal im Schuljahr statt. Im Rahmen der Sitzung informiert die Schulleitung die Eltern über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Zu den Aufgaben des Schulelternbeirats gehören unter anderem die Zustimmung zum Schulprogramm und zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Die Kreis- und Stadtelternbeiräte unterstützen den Schulelternbeirat bei seiner Arbeit.